Kritische Einordnung zum AfD-Landesparteitag in Neubrandenburg
Am 24. und 25. Januar fand der Landesparteitag der Alternative für Deutschland in Neubrandenburg statt. Überschattet wurde er von organisierten Störungen und Blockadeversuchen durch Akteure aus dem Umfeld der sogenannten Antifa, durch LGBTQ-Aktivisten sowie durch Vertreter und Sympathisanten der Linken.
Bereits im Vorfeld versuchten Aktivisten, sich mit Seilen vom Dach des Gebäudes abzuseilen, um sich gewaltsam Zugang zum Versammlungsraum zu verschaffen. Ziel war nicht Meinungsäußerung, sondern die faktische Verhinderung eines verfassungsrechtlich geschützten Parteitags. Ankommende Parteimitglieder wurden zudem verbal attackiert und eingeschüchtert. Es wurde behauptet, man dürfe eine angebliche „demokratische Zone“ nicht betreten, ein Begriff ohne Grundlage im deutschen Verfassungsrecht. Videoaufnahmen zeigen darüber hinaus Versuche, das Gebäude gewaltsam zu stürmen.
Verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig:
Art. 21 GG schützt die Parteienfreiheit und damit ausdrücklich Parteitage.
Art. 8 GG schützt Demonstrationen nur friedlich und ohne Eingriffe in die Rechte anderer.
Blockaden, Einschüchterung und Gewalt sind kein legitimer Protest, sondern ein Angriff auf die Parteienfreiheit. Wer politische Konkurrenz durch Druck von der Straße bekämpft, verlässt den Boden der demokratischen Ordnung.
Positiv bleibt festzuhalten, dass die Polizei ihrer Schutzpflicht nachkam und den Parteitag absicherte.
Demokratie lebt vom Wettstreit der Argumente, nicht von Blockaden, Gewalt und selbsternannten „Zonen“.


