Am Montag habe ich an der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung teilgenommen.
Ein Schwerpunkt war die Information zu aktuellen Neuregelungen im Baurecht, insbesondere dazu, was politisch als sogenannter „Bauturbo“ bezeichnet wird.
Fakt ist:
Der Bauturbo ist kein neues Gesetz, sondern eine politische Schwerpunktsetzung zugunsten von Dauerwohnen. Instrumente wie § 246 BauGB und § 246e BauGB sollen Verfahren beschleunigen, sie beheben aber nicht die strukturellen Ursachen der Wohnungsknappheit.
Gerade in touristischen Regionen zeigt sich das deutlich:
Wenn Investoren faktisch in einen stark regulierten Mietwohnungsmarkt gedrängt werden, sinkt die Bereitschaft zu investieren. Ein Mietrecht, das Risiken einseitig verteilt und Durchsetzung erschwert, schwächt Investitionsanreize. Ohne private Investitionen gibt es jedoch keinen Neubau, unabhängig davon, wie oft man von „Bauturbo“ spricht.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der politisch häufig ausgeblendet wird:
Migration verstärkt die Wohnungsknappheit erheblich.
Steigende Nachfrage durch anhaltenden Zuzug trifft auf begrenztes Angebot, hohe Baukosten und zunehmende Regulierung. Das Ergebnis ist absehbar: Mangel, steigender Druck und staatliche Notmaßnahmen.
Was wir brauchen, ist ein grundsätzlicher Kurswechsel:
Eigenheim und Wohneigentum stärken, statt Schaffung immer dichterer, hochkonzentrierter Wohnzonen im Innenbereich/ Ballungsgebieten
weniger staatliche Eingriffe in Miet- und Baurecht, mehr verlässliche Rahmenbedingungen
schnellere Genehmigungen statt neuer Auflagen
und eine steuernde Migrationspolitik, die den Wohnungsmarkt nicht weiter überlastet
Wohnraummangel entsteht nicht durch zu wenig Staat, sondern durch falsche Prioritäten.
Wer Eigentum fördert, Investitionen ermöglicht und Zuzug begrenzt, schafft Wohnraum, alles andere bleibt Stückwerk.


